Mitgliedschaft
Die Jagdgesellschaft Nassen-Ruer freut sich über Jägerinnen und Jäger, welche Interesse an einem möglichen Eintritt in unsere Gesellschaft bekunden.
Voraussetzung für eine mögliche Mitgliedschaft in unserer Gesellschaft ist ein vom Kanton St.Gallen anerkannter Jagdfähigkeitsausweis.
Im Weiteren dürfen keine Ausschlussgründe gemäss Art. 37 und 38 des Jagdgesetzes vorliegen. Von der Jagdberechtigung ausgeschlossen ist, wer:
- rechtskräftige Abgaben trotz Mahnung nicht leistet.
- wegen eines Verbrechens oder vorsätzlichen Vergehens zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder gemeinnütziger Arbeit von mehr als 360 Stunden oder innert fünf Jahren erneut wegen Widerhandlung gegen Jagd-, Fischerei- oder Tierschutzvorschriften sowie Vorschriften über den Biotopschutz rechtskräftig verurteilt wurde.
- in mehr als zwei Revieren Pächter oder Jagdaufseher ist.
- keine Gewähr für vorschriftsmässiges Jagen bietet, insbesondere gegen die Jagdvorschriften oder die Vorschriften für Reviere und Hegegebiet wiederholt oder grob verstösst oder bei der Jagdausübung die öffentliche Sicherheit gefährdet.
- Dritten die Jagd gegen Entgelt ermöglicht. Vorbehalten bleibt die Anstellung von Jagdaufsehern.
- als Jagdaufseher wiederholt oder grob oder als Wildhüter die ihm obliegenden Pflichten verletzt.
Die Mitgliederversammlung entscheidet vorgängig über die Aufnahme eines neuen Mitglieds als Jahresgast. Nach einer einjährigen Phase des gegenseitigen Kennlernens entscheidet wiederum die Mitgliederversammlung über die definitive Aufnahme als Pächter in die Jagdgesellschaft.