Was tun bei einem Wildunfall?

Jede, auch noch so geringe Kollision mit einem Wildtier kann zu ernsthaften Verletzungen und damit zu Schmerz und Leiden für das betroffene Tier führen. Es ist deshalb eine moralische Verpflichtung, dass alles daran gesetzt wird, dieses Leiden so rasch wie möglich zu verkürzen.

  1. Ruhe bewahren.
  2. Wenn es die Verkehrssituation zulässt, sofort anhalten, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit Pannendreieck sichern. Den genauen Ort der Kollision festhalten und feststellen, ob das Tier im Bereich der Strasse liegt. Nie versuchen, ein verletztes Tier zu berühren oder gar zu fangen. Lebende Tiere immer in Ruhe lassen!
  3. Sofortige Meldung des Unfalles an die Polizei oder – falls bekannt – an den zuständigen Wildhüter oder Jagdaufseher. Die Polizei wird den zuständigen Wildhüter oder Jagdaufseher aufbieten, welcher zu jeder Tages- oder Nachtzeit ausrücken und das verletzte Tier suchen und von seinem Leiden erlösen wird. Diese Person stellt dann dem Unfallverursacher auch die, für die Versicherung notwendige Bestätigung über den Wildunfall aus. Bei einer nachträglichen, verspäteten Meldung kann nur noch eine Bestätigung über die Kontaktaufnahme mit der Wildhut, nicht aber eine Unfallbestätigung ausgestellt werden. Die sofortige Meldung des Wildunfalls ist nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich zwingend. Eine verspätete oder gar unterlassene Meldung ist gemäss Art. 51 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) strafbar.
  4. Nie versuchen die Tiere selbst zu fangen oder gar zu einem Tierarzt zu bringen. Dies führt dazu, dass die verletzen Tiere aufgejagt werden und teilweise noch über weite Strecken fliehen. Sie können dann (wenn überhaupt) auch mit speziell ausgebildeten Schweisshunden nur noch schlecht gefunden werden und verenden in der Regel langsam unter grossen Qualen. Ausserdem sind Wildtiere, welche sich von Hand fangen lassen, immer derart schwer verletzt, dass diese rasch und schmerzlos getötet werden müssen. Ein Einfangen und ein Transport zu einem Tierarzt verursacht dem betroffenen Tier nur zusätzliche unnötige Angst und Schmerzen, ohne dass ihm geholfen werden kann.

Jakob Rutz

Jagdaufseher und Pächter

Telefon: +41 78 665 69 06

E-Mail: zimmerei.rutz@bluewin.ch

Matthias Müller

kantonaler Wildhüter

Telefon: +41 58 229 00 55

E-Mail: matthias.mueller@sg.ch

Notruf-Nummern

Polizei: 117

Sanität: 144

Feuerwehr: 118

Wildunfälle in der Schweiz

Jede Stunde kollidiert in der Schweiz ein Auto mit einem Reh. Jährlich werden der Polizei und den Wildhütern rund 20‘000 Unfälle mit grossem und mittelgrossem Wild gemeldet. Hinzu kommt eine hohe Dunkelziffer nicht gemeldeter Unfälle. Nicht immer bleibt es für den Menschen beim Schrecken. Jedes Jahr verletzen sich auch über 60 Personen bei Unfällen mit Wild. Allein der Sachschaden beläuft sich auf über 25 Millionen Franken. Die Jäger und Wildhüter haben die undankbare Aufgabe, mit grossem Aufwand verletztes Wild zu suchen und von ihrem Leiden zu erlösen.

Seit vielen Jahren versuchen Jägerschaft, Behörden und diverse Schutzorganisationen, mit verschiedensten Präventionsmassnahmen die Unfallzahlen zu reduzieren. Die angewandten Methoden halten einer wissen-schaftlichen Untersuchen jedoch meist nicht stand und zeigen kaum befriedigenden Erfolg.

So entschied der Kanton Zürich, im Jahre 2006 vier Teststrecken (durchschnittlich 2 Kilometer lang) mit den im benachbarten Ausland offenbar erfolgreich eingesetzten akustischen Wildwarngeräten auszurüsten. Die ersten Ergebnisse dieser Teststrecken waren nach zwölf Monaten Betrieb, obwohl statistisch wenig aussagekräftig, äusserst vielversprechend. Auf den mit akustischen Wildwarnern ausgestatteten Teststrecken wurden im Vergleich zu den vorangegangenen vier Jahren durchschnittlich 50 Prozent weniger Wildunfälle registriert.

Diese ermutigenden Resultate der Teststrecken im Kanton Zürich waren Basis für ein grösseres Projekt mit national agierenden Partnern. Unter der Leitung des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV, in Zusammenarbeit mit Jagd Schweiz, dem Schweizer Tierschutz STS und der Baudirektion des Kantons Zürich, vertreten durch die kantonale Fischereiund Jagdverwaltung, startete das Projekt «Weniger Wildunfälle! » im Jahre 2007 im Kanton Zürich. In den Folgejahren wurde das Projekt auf die Kantone Luzern, Aargau, St. Gallen und Schaffhausen ausgedehnt.

Der Abschlussbericht zum Projekt Wildwarner des Schweizerischen Versicherungsverbandes vom September 2013 zeigte allerdings ein anderes Bild: Die elektronischen Wildwarner zur Verhinderung von Wildunfällen sind nicht besser als herkömmliche Methoden wie CDs oder Reflektoren usw..

Insgesamt konnte im Rahmen einer wissenschaftlichen Erfolgskontrolle für keine Wildart ein Einfluss der
Wildwarner auf die Fallwildzahlen nachgewiesen werden. Der starke (statistisch jedoch nicht signifikante) Rückgang der Rehfallwildzahlen in Rasterquadraten mit Wildwarnern im Jahr nach Installation der Wildwarner könnte zwar auf eine kurzfristige, präventive Wirkung der Wildwarner hinweisen, jedoch kann dieser Rückgang ebenso als Effekt einer nicht zufälligen Streckenauswahl interpretiert werden (Peak-Effekt).

Bei einer Untersuchung im Kanton Aargau wurden zahlreiche weitere Faktoren an den Unfallstrecken wie Topografie, Lebensraum usw. aufgenommen, um zu schauen, ob die Wirkung der Wildwarner von solchen Parametern abhängig ist. Das Resultat war ernüchternd: Auch hier gab es keinen Zusammenhang. Fazit der Studie: Man kann nicht ausschliessen, dass die Geräte vielleicht eine Wirkung haben, aber sie sind sicher sehr beschränkt.

Aufgrund dieser Erkenntnisse hat sich der Kanton St.Gallen entschieden, das Projekt mit Wildwarnern definitiv abzuschliessen und nicht mehr zu unterstützen. Im Weiteren werden auch keine weiteren Geräte mehr angeschafft.