Zäune sind Todesfallen

Jedes Jahr kommen in der Schweiz tausende Tiere in Zäunen um oder verletzen sich daran. Davon sind Wildtiere genauso betroffen wie Nutztiere. Das Bild zeigt einen Luchs, der ein Lamm erbeuten wollte und dabei selber zum Opfer wurde, nachdem er sich im Zaun verhedderte.

Unlängst lancierte der St.Gallische Jägerverein Hubertus eine Kampagne, um auf die Gefahr von Zäunen und Stacheldraht für freilebende Wildtiere aufmerksam zu machen. Trotz vielen gesetzlichen Bestimmungen wird das Thema von Behörden, Landwirtschaft und Forst weitestgehend ignoriert. Das Resultat sind jährlich hunderte von Todesfällen bei Wildtieren und unnötiges Tierleid. Die Jäger wollen diese Passivität nicht mehr länger hinnehmen und machen mit ihrer Kampagne Druck, dass endlich etwas gegen illegale und vernachlässigte Zäune sowie den Einsatz von Stacheldraht geschieht.

Für die problematischen Weidenetze gibt es heute durchaus praxistaugliche, tierfreundlichere Alternativen.

Alle grossen Zaunfirmen der Schweiz verfügen heute über Fachpersonal, das die modernen Entwicklungen punkto Zaunsysteme kennt und behilflich ist, für jeden Betrieb und Standort die optimale Lösung zu finden. Je nach Situation sind unterschiedliche Zäune zu wählen, auf Wildtiere ist in jedem Fall Rücksicht zu nehmen. Hierzu müssen bestehende Wildwechsel, beliebte Austrittstellen aus dem Wald, die Fluchtwege und das Verhalten der Wildtiere berücksichtigt werden.

Der ideale Weidezaun:

  • stellt für Weidetiere eine sichtbare und akzeptierte Grenze dar
  • ist für Wildtiere sichtbar und durchlässig
  • verursacht keine Verletzungen, weder bei Menschen noch bei Tieren
  • kann nach Weidegang einfach entfernt werden (Mobilzaun)

Auwaldzecke im Anmarsch

Seit einigen Jahren ist die Auwaldzecke auch im westlichen Europa anzutreffen. In Deutschland wurden erstmals die FSME-Viren – die Erreger der Frühsommer-Enzephalitis – in diesen Zecken gefunden. Die ursprünglich aus Osteuropa eingewanderte Auwaldzecke kann somit ebenfalls Hirnhautentzündung auslösen.

Die Auwaldzecken sind mittlerweile auch in der Schweiz anzutreffen. Gemäss dem nationalen Referenzzentrum für zeckenübertragende Krankheiten in Spiez sind bisher keine Funde von FSME-Viren in Auwaldzecken in der Schweiz bekannt.

In der Schweiz und in Deutschland sind diese Tierchen allerdings schon negativ aufgefallen. Sie können Babesien-Parasiten beherbergen, die Erreger der sogenannten Hundemalaria. Diese trat in der Schweiz bis anhin im Tessin, am Genfersee, im Mittelland und am oberen Zürichsee auf.

Rotfuchs: Sein Pelz landet im Abfall

Mit dem heutigen Tag endet im Kanton St.Gallen die Jagdzeit für den Rotfuchs und Meister Reineke geniesst wieder bis Mitte Juni seine mehrmonatige Schonzeit. Im vergangenen Jahr sind rund 25’000 Füchse erlegt und dem Verkehr zum Opfer gefallen. Dabei gelangen nur wenig Balge vom Jäger, über den Fellhändler und Gerber, bis zum Kürschner, der den […]

Schweisshundeprüfung des Silbernen Bruchs

Am Freitag und Samstag, 18./19. August 2017, findet die 45. Austragung der erschwerten Schweisshundeprüfung des Ordens Silberner Bruch in der Region Jonschwil, Oberuzwil und Nassen-Ruer statt. Dazu werden rund 12 Schweisshundeführerinnen und Schweisshundeführer mit Ihren Hunden erwartet, welche sich den hohen Anforderungen stellen.

Dabei gilt es für die Hundegespanne, 1000 Meter lange Fährten mit 3 Verweispunkten in max. 1.5 Std. zu absolvieren. Die Fährten werden 24 Std. vor Prüfungsbeginn von erfahrenen Revierführen und Fährtenlegern nach genauem Plan und Anleitungen gelegt.

Am Samstag, dem Prüfungstag, werden dann alle angemeldeten Gespanne die am Vortag gelegten Schweissfährten in Angriff nehmen. Parallel dazu findet für alle Besucherinnen und Besucher ein Rahmenprogramm mit Kurzreferat, Infoständen und Gastronomie statt. Dazu können auch die Hundegespanne im Gelände und aus nächster Nähe bei Ihrer Arbeit beobachtet werden.

Zu dieser kostenlosen Veranstaltung sind alle interessierten Personen herzlich eingeladen.

Gründung Rotwild-Hegegemeinschaft 3

Warum eine Hegegemeinschaft 3?

Während dem Länder und Kantone Biodiversitätsstrategien entwickeln, um den Artenrückgang bei verschiedenen Wildtieren zu stoppen, breiten sich gleichzeitig in der Schweiz einige Schalenwild- und Grossraubtierarten aus und verzeichnen neue Höchststände. So haben sich in der Ostschweiz die Rotwildbestände in den letzten zehn Jahren, trotz laufend erhöhten Abschusszahlen, verdreifacht.

Dabei hat sich die Rotwildpopulation auch ausserhalb der ursprünglichen Kerngebiete ausgedehnt und besiedelt zunehmend im Mittelland neue Lebensräume. Parallel dazu mehren sich auch die Konflikte mit der Land- und Forstwirtschaft, welche Schäden zu beklagen haben. Damit die notwendigen Massnahmen umgesetzt werden können, um einerseits die Konflikte zu beseitigen und andererseits das Zusammenleben von Rotwild und Mensch zu optimieren, sind ein ganzeinheitlicher Blick und vertiefte Kenntnisse über das Rotwild notwendig.

Aufgrund dieser Situation wurde im Kanton St.Gallen zusätzlich zu den beiden seit langem bestehenden Rotwild-Hegemeinschaften 1 und 2 (RHG 1 und RHG 2) neu die Rotwild-Hegegemeinschaft 3 (RHG 3) gegründet. Im Juni 2016 fand die Gründungsversammlung der RHG 3 in Wattwil statt, welche in die 3 Sektionen Neckertal, Toggenburg und See/Gaster aufgeteilt ist.

Die Jagdgesellschaft Nassen-Ruer gehört neu ebenfalls zur RHG 3 und ist der Sektion Neckertal zugeordnet. Die RHGH 3 erfüllt gemäss den jagdrechtlichen Bestimmungen folgende Aufgaben:

  • Organisiert die Bestandeserhebung
  • beantragt beim ANJF St.Gallen die Abschussvorgaben
  • verteilt die Abschussvorgaben auf die Jagdgesellschaften
  • ergänzende Vorgaben für den Abschuss beschliessen
  • unterstützt die Umsetzung von Notfütterungskonzepten
  • organisiert bei Bedarf revierübergreifende Drückjagden
Jagdhund fit

Ist der Jagdhund fit für die Herbstjagd?

Endlich ist es wieder soweit: die Herbstjagd beginnt! Die Vorbereitungen sind getroffen, die Stände sind eingerichtet, die Schiesstrainings sind erfolgreich absolviert worden und die Gäste sind eingeladen. Nun kann es los gehen! Doch wie sieht es mit unseren Jagdhunden aus? Ist der Jagdhund bereit und fit für die Herbstjagd?

Auch bei Jagdhunden gilt: Nach der Jagdsaison ist vor der Jagdsaison. Auch aus diesem Grund ist es wichtig, den Jagdhund auch zwischen der Saison fit und trainiert zu halten. Eine stabile Grundfitness über das ganze Jahr hinweg fördert die Gesundheit des Hundes und sorgt dafür, dass er auch gestärkt in die neue Saison besser starten kann.

Während der jagdlosen Zeit haben viele berufstätige Jäger das Problem, nicht genügend Zeit zu haben, um sich um ihren vierbeinigen Jagdkameraden zu kümmern. Spaziergänge und kurze Spieleinheiten zuhause im Garten schaden zwar nicht, sind aber keine wirkliche Beschäftigung für einen ausgebildeten Jagdhund. Auch ausgebildete Jagdhunde müssen im Training bleiben, um ihre guten Fähigkeiten zu erhalten. Oftmals wird der Jagdhund in der jagdruhenden Zeit sträflich vernachlässigt und die notwendige Bindung zwischen Hundehalter und Jagdhund geht gänzlich verloren. Zu Beginn der Herbstjagd erwartet dann der Hundehalter absolute Höchstleistungen von seinem Jagdkamerad. Die Realität sieht oftmals ganz anders aus: der Hund hat nur wenig Lust am jagdlichen Geschehen und der Wille zum Hundehalter zurückzukehren hält sich auch in Grenzen.

Während der Jagdzeit muss darauf geachtet werden, dass der Hund angemessen  kalorische Nahrung zu fressen bekommt. Nach der Jagdsaison sollte die grosse Menge an Energie natürlich wieder zurückgeschraubt werden, damit der Hund nicht Gefahr läuft, Übergewicht zu entwickeln.

Genügend Bewegung ist einer der wichtigsten Faktoren im Leben eines Jagdhundes. Ausserhalb der Jagdsaison sorgt eine gute Fitness dabei für eine gesunde physische Kondition. Eine jagdliche Nähe sollte dabei immer beibehalten werden. Damit das erlernte erhalten bleibt, reichen ein paar Minuten pro Woche, um die jagdlichen Kommandos ins Gedächtnis zurück zu rufen.

Fit mit Wild – die neuen Flexitarier

Sie kommen aus der Stadt. Sie sind sportlich, fit, gewissenhaft und lieben gutes Essen. Sie essen Fleisch, aber nicht irgendwelches: Die neuen Flexitarier.

Vegetarier sind weit verbreitet, daher gut bekannt. Aber was hat man sich unter Flexitariern vorzustellen? Dieser Begriff ist in unseren Breitengraden noch recht neu, den Amerikanern aber ist er sehr geläufig. Schon im Jahr 2003 kürte die Amerikanische Gesellschaft für Dialekt „flexitarian“ als brauchbarsten Begriff des Jahres. Flexitarier sind so etwas wie flexible Vegetarier, also Leute, die zwar Fleisch essen, dies aber nicht regelmäßig oder täglich tun; eine Art Halbzeitvegetarier. Der Flexitarier wird als einen sehr massvollen, auf Tierschutz bedachten und sehr qualitätsbewussten Fleischesser beschrieben. Neben Umweltaspekten spielt bei der Entscheidung sich flexitarisch zu ernähren auch ein verstärktes Gesundheitsbewusstsein mit hinein.

Für den klassischen Flexitarier ist eine Massentierhaltung schwierig und undenkbar. Fleisch von Weiderindern und Eier aus Freilandhaltung enthalten eine deutlich günstigere Zusammensetzung von Fettsäuren und Vitaminen.  Kein Wunder – sie ernähren sich artgerechter, sie bewegen sich mehr und sie leben am Tageslicht. Unabhängig von der ethischen Frage, halten sie sogenanntes Biofeisch einfach für gesünder. Viele von ihnen haben auch das Wild für sich entdeckt. Doch warum eigentlich?

Auf der einen Seite sicher, weil die Tiere ein gutes Leben haben und andererseits, weil die ungesättigten Omega-3-Fettsäuren, welcher unser Körper nicht selber herstellen kann, im Wildbret reichlich vorhanden sind. Diese Säuren bauen unsere Zellmembrane auf, beugen Organschäden vor und sorgen für eine jünger aussehende Haut. In Schwein und Gefügel ist das Verhältnis zu den anderen Fettsäuren schlechter.

Die meisten Menschen ernähren sich heute ungesünder als früher. Sie  essen zu viele Kohlenhydrahte, die in Reis,  Brot und Kartoffeln enthalten sind. Und sie essen zu viel Fleisch aus Massentierhaltung. Dabei ist es vor allem fettarmes Wildbret, kombiniert mit reichlich grünem Gemüse, das unserem Körper besser täte. Denn es enthält Dinge, die der Körper nicht selber herstellen kann, etwa Eisen oder Vitamin B12, wichtige Nährstofe, um schlimmen Krankheiten wie Demenz vorbeugen zu können. Darum warnen die Flexitarier auch vor veganer Ernährung, welche sich in den letzten Jahren zu einem globalen Trend ausgeweitet hat. Denn wer streng vegan lebt, also auf alle tierischen Erzeugnisse verzichtet, der muss Nahrungsergänzungsmittel zu sich nehmen.

Wildfeisch ist momentan ein Trend in der Gastronomie. Und es hat die Tendenz zum Megatrend.

Präventations-App

Eine App gegen Zeckenbisse

Mit den warmen Temperaturen kommen auch die Zecken aus ihren Löchern. Eine App von ZHAW-Forschern sorgt dafür, dass Sie bestens vorbereitet sind.

Die Attacke einer Zecke verläuft meist unbemerkt. Das macht sie so gefährlich. Denn ein Biss von den Blutsaugern kann unter anderem Lyme-Borreliose, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und Neoehrlichiose hervorrufen. Alles Krankheiten, die unbehandelt zum Tod führen können. Aus Angst, sich zu infizieren, meiden mittlerweile viele Menschen Gegenden mit hohem Gras und dichtem Gestrüpp. Denn dort fühlen sich die Zecken so richtig wohl.

Die von Forschern der Zücher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) entwickelte App «Zecke» soll den Besorgten die Freude am Draussensein zurückgeben und gleichzeitig die Zahl der von einem Biss betroffenen Personen senken.

Diese App hilft, Risiko-Gebiete zu lokalisieren und sich vor Zeckenstichen zu schützen oder nach einem Zeckenstich richtig zu handeln. Zudem entlarvt sie die häufigsten Irrtümer betreffend der Blutsauger. Entwickelt wurde sie von Zeckenexperten von der Forschungsgruppe Phytomedizin am Institut für Umwelt und Natürliche Ressourcen in Wädenswil.

Dass sich die Installation der kostenfreien App durchaus lohnen kann, zeigt ein Blick in die Statistik. Denn die Zahl der Arztbesuche wegen Zeckenstichen und durch Zecken übertragene Krankheiten in der Schweiz liegt bei rund 20’000 Fällen pro Jahr. Davon waren 2014 etwa 100 Personen von FSME und etwa 9000 Personen von der Lyme-Borreliose betroffen.

Derzeit ist die Präventions-App für iOS-Geräte erhältlich. 2016 soll eine Android-Version auf den Markt kommen.

Gefährliche Blutsauger

Gefährliche Blutsauger

Im hohen Gras, in Sträuchern und im Unterholz lauern sie – Zecken. Als wären Borreliose und FSME (Hirnhautentzündung) nicht schon schlimm genug, haben Forscher des Zürcher Universitätsspitals einen neuen Krankheitserreger in heimischen Zecken nachgewiesen.

Auf das Problem aufmerksam wurden die Forscher durch eine erkrankte 70-jährige Frau: Diese litt an einer durch Spiroplasmen verursachten Hepatitis. Es ist der erste bekannte Fall dieser Art weltweit, wie die Forscher im «American Journal of Transplantation» schrieben. Auf der Suche nach der möglichen Quelle der Infektion suchte man auch in Zecken in der Umgebung von Zürich. Und tatsächlich: Genau die Spiroplasmen-Art im Blut der Patientin fanden die Forscher auch in Zürcher Zecken. Dabei handelt es sich um sogenannte Spiroplasmen – zellwandlose Bakterien, die Hepatitis (Gelbfieber, eine schwere Erkrankung der Leber) auslösen können.

Obwohl nicht garantiert sei, dass sich die Frau mit einem Zeckenbiss angesteckt habe, sei davon auszugehen, dass es in der Schweiz eine neue Zeckenerkrankung gebe. Diese sei bisher allerdings nur bei Patienten mit geschwächtem Immunsystem aufgetreten. Und bei rechtzeitiger Therapie liesse sich die Erkrankung behandeln: Die Zürcher Patientin hat, so der «Tages-Anzeiger», ihre schwere Krankheit gut überstanden.

500 Franken Busse für jagenden Hund

Einer 27-jährigen Tierpflegerin wurde wegen fahrlässigen Jagenlassens und mangelnden Beaufsichtigens eines Hundes eine Busse von 500 Franken auferlegt. Die Aussage einer einzigen Zeugin, die sah, wie ein Hund Rehe jagte, hat ausgereicht: Die Berufung einer beschuldigten Tierpflegerin vor dem Zürcher Obergericht war erfolglos.

Im Februar 2013 meldete eine Hundehalterin und ausgebildete Hundetrainerin dem Veterinäramt, wie sie im Bezirk Meilen an einem Waldrand einen freilaufenden Hund gesehen hatte, der Rehe jagte. Der Hund sei anschliessend zu einer Spaziergängerin zurückgekehrt, die mit insgesamt fünf freilaufenden Hunden unterwegs gewesen sei. Beim jagenden Vierbeiner habe es sich um einen Husky-Bernhardiner-Mischling.

Mit fünf Hunden unterwegs
Mit Strafbefehl vom 17. Juni 2013 wurde die Spaziergängerin – eine 27-jährige Tierpflegerin, die ebenfalls Hundekurse gibt – wegen mangelnden Beaufsichtigens und fahrlässigen Jagenlassens eines Hundes zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Im Strafbefehl des Statthalteramtes heisst es, der Hund habe sich von dem Hunderudel entfernt und einen Sprung Rehe im Wald bejagt. Auch nach seiner Rückkehr habe es die Frau unterlassen, den Hund anzuleinen. Die Tierpflegerin akzeptierte den Strafbefehl nicht und verlangte eine gerichtliche Beurteilung. Das Bezirksgericht Meilen bestätigte das Urteil aber. Dagegen ging die Frau in Berufung.

Die Beschuldigte, die selber nicht die Hundehalterin ist, hatte nie bestritten, mit den von ihr betreuten fünf Hunden am fraglichen Ort spazieren gewesen zu sein. Sie machte aber stets geltend, sich an den von der Zeugin geschilderten Vorfall nicht erinnern zu können. Die Verteidigung bestritt nicht, dass die Zeugin wohl einen jagenden Hund wahrgenommen hatte. Dabei habe es sich aber nicht um Finn gehandelt. Es stand Aussage gegen Aussage.

Die Verteidigung kritisierte unter anderem das Fehlen einer hundepsychologischen Begutachtung. Allerdings hatte die Beschuldigte einen solchen Beweisantrag zuvor nie gestellt, und das Obergericht schreibt: Auch wenn ein Gutachten zum Schluss käme, dass der Hund grundsätzlich nicht über einen besonderen Jagdinstinkt verfügt, könne daraus nicht zwangsläufig abgeleitet werden, dass er in der konkreten Situation nicht Rehen nachgejagt sei.

Keine Zweifel an Zeugin
Die Verteidigung beanstandete zudem, dass die Vorinstanz die Aussagen der einzigen Zeugin ungewohnt wohlwollend beurteilt und gestützt auf «willkürliche Tatsachenfeststellung» die Glaubwürdigkeit der Beschuldigten zu kritisch gewürdigt habe. Doch das Obergericht kommt zum Schluss, die Vorinstanz habe die Glaubwürdigkeit der Zeugin zu Recht nicht in Zweifel gezogen. Es sei verständlich, dass die Zeugin als Hundekursleiterin das Verhalten der Beschuldigten kritisiere. Daraus könne kein Motiv für eine falsche Anschuldigung abgeleitet werden.

Um eine Verwechslung handle es sich nicht. Die Zeugin habe den Hund zur Beschuldigten zurückrennen sehen, und die Beschreibung des Hundes treffe zu. Das Obergericht verneinte insbesondere auch die Kritik, die Vorinstanz habe den Grundsatz «in dubio pro reo» verletzt. Denn es hätten gar keine Zweifel an der Aussage der Zeugin bestanden. Im nur schriftlich geführten Berufungsverfahren wurde die Busse bestätigt. Der Beschuldigten wurden sämtliche Kosten auferlegt.