Ausstellung Fischen Jagen Schiessen

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Vom 13. bis 16. Februar 2014 findet in Bern die 11. Internationale Ausstellung FISCHEN JAGEN SCHIESSEN statt. Dann treffen sich während vier Tagen wieder Fischer, Jäger, Schützen, Naturfreunde und Outdoor-Fans sowie Schulklassen und Familien an dieser einzigartigen Veranstaltung.

Es werden die aktuellsten Angebote und Produkte der Branche präsentiert und das attraktive Rahmenprogramm mit Naturlandschaften, Vorführungen zur Haltung und Zucht von Jagdhunden und die Fliegenfischen-Shows ziehen mit Sicherheit alle Besuchenden in ihren Bann. Auch musikalisch und kulinarisch werden die Besuchenden an der Messe verwöhnt werden.

Der Gastkanton Wallis wird sich an der FISCHEN JAGEN SCHIESSEN von seiner modernen und weltoffenen Seite präsentieren. Im Walliser Pavillon wird den Besuchern die ganze Vielfalt des Bergkantons gezeigt und man kann sich von den köstlichen Spezialitäten und dem Charme der Walliser verzaubern lassen.

 

 

Dumm gelaufen – Jäger erschiesst aus Versehen einen Wolf

In Graubünden hat ein Jäger irrtümlich einen geschützten Wolf erschossen. Eigentlich wollte er Füchse jagen.

Der Jäger befand sich auf der Passjagd nach Füchsen, als ihm der Irrtum am Wochenende unterlief. Nachdem der Jäger den Fehler bemerkt hatte, erstattete er unverzüglich eine Selbstanzeige bei der Wildhut, wie das Bündner Amt für Jagd und Fischerei am Dienstag mitteilte. Der Abschuss des Wolfs erfolgte im Raum Domleschg in Mittelbünden.

Beim erlegten Wolf handelt es sich um ein junges, männliches Tier. Ob das Raubtier aus dem Rudel vom Calandamassiv abgewandert ist, kann erst nach Vorliegen einer genetischen Analyse festgestellt werden, wie die Jagdbehörden weiter mitteilten.

Die Passjagd, während welcher vorwiegend Füchse erlegt werden, dauert noch bis Ende Februar. Zwischen dem illegalen Abschuss eines Wolfes zu Jahresbeginn und dem irrtümlichen Abschuss am letzten Wochenende soll kein Zusammenhang bestehen.

Bündner Wolf erschossen

Die Wildhut des Kantons Graubünden hat in der Nähe von Tamins am 3. Januar einen Kadaver eines Wolfs gefunden. Gemäss ersten Erkenntnissen dürfte es sich um einen im Jahre 2013 geborenen, männlichen Jungwolf des Calanda Rudels handeln. Gestorben ist er wegen einem Streifschuss. Das Tier litt viele Tage lang.

Wie der Kanton in einem Communiqué schreibt, ist der Wolf an einer illegalen Schussverletzung gestorben. Aufgrund der Befunde ist davon auszugehen, dass das Tier noch einige Tage gelebt hat, bevor es an den Folgen der Schussverletzung verendet ist. Die verwendete Munition deutet gemäss den Behörden auf einen gezielten Schuss hin.

 

Informationsveranstaltung zur Teilrevision des Jagdgesetzes

Am Freitag, 10. Januar 2014, 19:30 Uhr, führten das Volkswirtschaftsdepartement und das ANJF eine Informationsveranstaltung zur Teilrevision Jagdgesetz Kanton St.Gallen in Wattwil durch.

Die Teilrevision des Jagdgesetzes wurde nach einer kontrovers verlaufenen Vernehmlassung überarbeitet. Der Vorschlag enthält nun vereinfachte administrative Abläufe, ein dreiteiliges Finanzierungsmodell und eine griffige Wildschadenregelung.

Das wichtigste in Kürze:

Die Arbeiten an der Teilrevision des Jagdgesetzes begannen im Juni 2009. Der erste Entwurf für einen II. Nachtrag zum Jagdgesetz im Jahr 2011 wurde in der Vernehmlassung kontrovers beurteilt. Im Frühjahr 2013 wurde die Bearbeitung der Teilrevision wieder aufgenommen. Jetzt sind die Grundlagen bereinigt. Sie werden im Januar der Öffentlichkeit und den interessierten Kreisen vorgestellt. Die überarbeitete Revisionsvorlage enthält drei wesentliche Änderungen: Die Revierverpachtung verläuft einfacher und mit klaren Kompetenzen, das Finanzierungsmodell berücksichtigt die Leistungen der Jagd für die Allgemeinheit und es enthält eine Art Versicherungspauschale für die Wildschadenvergütung.

Neue Aufgabenteilung

DieGemeinden werden von Aufgaben und Aufwänden im Bereich der Jagd entlastet, welche neu vom Kanton erfüllt werden. Die Gemeinden können ihre Anliegen bezüglich Verpachtung und Jagdreviere aber weiterhin beim Kanton einbringen, indem sie bei der Neuverpachtung angehört werden.

Wildschaden ist „versichert“

Der Pachtzins umfasst die Aufwendungen der Jagdverwaltung und Wildhut sowie Beiträge zu Lebensraum- und Artenschutzmassnahmen und für Wildschadenvergütungen. Der Wildschaden wird materiell neu geregelt und stark vereinfacht. Die Pächterinnen und Pächter bezahlen mit dem Jagdpachtzins eine Pauschale als „Versicherungsprämie“ an den Kanton. Dieser begleicht dafür die Wildschäden an Wald, landwirtschaftlichen Kulturen und Nutztieren. Jägerinnen und Jäger leisten mit ihrem Auftrag zur Überwachung und Regulierung der Wildtierbestände, zur Fallwildentsorgung, Wildschadenverhütung sowie Schutz und Aufwertung der Lebensräume zugunsten von Tierarten einen bemerkenswerten und anerkennenswerten Beitrag im öffentlichen Interesse. Deshalb wird der Fiskalanteil im Pachtzins gestrichen.

Neue Wildschadenregelung per 1. Januar 2014

Die Regierung hat auch Änderungen in der kantonalen Jagdverordnung betreffend Wildschaden-Entschädigung per 1. Januar 2014 festgelegt: Neu werden kumulierte Bagatellschäden an landwirtschaftlichen Kulturen während eines Pachtjahres entschädigt, sofern der gesamte Schaden wenigstens 300 Franken beträgt. Die Bagatellschadengrenze im Wald und in landwirtschaftlichen Kulturen wurde von 400 auf 300 Franken gesenkt. Damit soll unter anderem auch den potenziellen Schäden durch Wildschweine im Wiesland besser Rechnung getragen werden.

Hallo Welt!

Willkommen auf der neuen Website der Jagdgesellschaft Nassen-Ruer. Dies ist der erste Beitrag. So, und nun genug geschwafelt – jetzt nichts wie ran ans Bloggen!