Heliflüge am Adlerhorst

Regelmässige Heliflüge in der Nähe von unserem Adlerhorst verursachen gewaltige Störungen. Bei Schweizer Steinadlern kam es in den letzten Jahren vermehrt zu Brutabbrüchen. Die Art reagiert am Horst sehr sensibel auf Störungen.

Steinadler haben sich im Alpenraum vom früheren Aderlass durch direkte Verfolgung gut erholt. Die Schweizer Population zählt momentan rund 340 Paare. Der Bestand gilt als gesättigt, er bleibt aber klein und daher fragil. Seine tiefe Produktivität macht den Steinadler besonders verletzlich gegenüber Störungen des Brutgeschäfts. Störungsbedingte Brutabbrüche sind stellenweise so häufig geworden, dass sie den lokalen Bestand nachhaltig negativ beeinflussen. Allein im Wallis wurden 2014 nachweislich mindestens drei Bruten störungsbedingt aufgegeben. Ein Paar brütet seit 2008 erfolglos, weil regelmässig Störungen am Horst stattfinden.

Adlerhorst reagiert empfindlich auf Störungen

Steinadler brüten ab Ende März 42 Tage lang. In dieser Phase sind Steinadlerbruten extrem störungsanfällig, denn das Gelege muss fast pausenlos bebrütet werden. Brutunterbrüche von mehr als einer Stunde sind in dieser Phase sehr problematisch. Nach dem Schlüpfen und bis ins Nestlingsalter von 2–3 Wochen bleiben die Bruten weiter sehr störungsanfällig. Die an ihrem weissen Dunenkleid erkennbaren Jungvögel müssen gehudert und von den Altvögeln Bissen um Bissen gefüttert werden. Ab Juni, mit dem Heranwachsen der Jungvögel, geht die Störungsanfälligkeit zurück. Bis die jungen Steinadler ein Alter von 2–3 Wochen erreicht haben, bleibt die Brut sehr störungsempfindlich. Siehe auch Vogelwarte Sempach.

Seit mehreren Jahren müssen wir leider feststellen, dass auch unser Adlerhorst von solchen Störungen betroffen ist. Regelmässige und lang andauernde Heliflüge – unter anderem Trainingsflüge der Schweizer Armee – verursachen in unmittelbarer Nähe des Adlerhorstes einen gewaltigen Lärm. Obwohl der Steinadler in diesem Gebiet nicht sehr empfindlich auf Störungen reagiert, hat er in den vergangenen Jahren die eine und andere Brut verloren.

Obwohl die Jagdgesellschaft Nassen-Ruer verschiedene Massnahmen in die Wege geleitet hat, werden nach wie vor Trainingsflüge ganz in der Nähe des Adlerhorsts durchgeführt.

 

Wolf. Fertig lustig!

Der Wolf soll in der Schweiz gejagt werden dürfen. Das verlangt die Umweltkommission des Ständerates. Sie hat einem entsprechenden Vorstoss zugestimmt.

Die Umweltkommission des Ständerates (UREK) hat sich für die Motion des Walliser CVP-Ständerates René Imoberdorf ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Stimmt das Parlament zu, muss der Bundesrat das Jagdgesetz ändern.

Der Wolfsschutz war erst vor kurzem gelockert worden. Seit vergangenem Sommer dürfen Jungwölfe eines Rudels unter gewissen Voraussetzungen abgeschossen werden – etwa dann, wenn sich die Wölfe regelmässig in der Nähe von Siedlungen aufhalten. Das Parlament hatte den Bundesrat mit der Annahme einer Motion von Ständerat Engler (CVP/GR) damit beauftragt, den Schutz zu lockern.

Gegen Zunahme der Wölfe
Der Vorstoss von René Imoberdorf geht nun aber deutlich weiter: Der Wolf soll als jagdbare Art eingestuft werden. Die Mehrheit der Ständeratskommission ist der Auffassung, die Zunahme der Wölfe müsse gebremst werden, wie es in der Mitteilung heisst. Die Bedenken der Bergkantone seien ernst zu nehmen. Die bisherigen Massnahmen mit dem Herdenschutz und einzelnen Abschüssen von Wölfen reichten nicht.

Die Kommissionsmehrheit sei sich bewusst, dass die Jagd auf den Wolf nicht vereinbar wäre mit dem Verbleib in der Berner Konvention, die den Wolf als streng geschützte Tierart führt, hält die UREK fest. Für die Minderheit komme die Jagd auf den Wolf schon nur aus diesem Grund nicht in Frage. Die Gegnerinnen und Gegner sind ausserdem der Auffassung, die erfolgte Lockerung des Schutzes sei eine ausgewogene Lösung, die sowohl den Anliegen der Bergbevölkerung als auch dem Schutz des Wolfes Rechnung trage.

Der Kommission lag auch eine Standesinitiative des Kantons Wallis mit dem Titel «Wolf. Fertig lustig!» vor, die dasselbe fordert wie Imoberdorfs Motion. Die Initiative lehnte die Kommission jedoch ab. Bei einem Ja zur Standesinitiative müsste das Parlament selber eine Gesetzesänderung ausarbeiten, bei einem Ja zur Motion erhielte der Bundesrat den Auftrag dazu.

Abschuss von zwei Wölfen bewilligt

Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat dem Antrag der beiden Kantone St.Gallen und Graubünden für eine Abschussbewilligung für zwei Wölfe aus dem Calanda-Rudel zugestimmt.

Ende November beantragten die Kantone St.Gallen und Graubünden beim Bund eine Abschussbewilligung für zwei Wölfe aus dem Calanda-Rudel. Obwohl es bisher zu keinen gefährlichen Situationen für Menschen gekommen ist, wird das Verhalten einiger Wölfe als problematisch eingestuft. Durch die nun vom zuständigen Bundesamt für Umwelt BAFU bewilligten Abschüsse sollen die Wölfe wieder scheuer werden und die Siedlungen meiden. Die anderen Vergrämungsmassnahmen werden weitergeführt.

Verhaltensentwicklung der Wölfe ist problematisch

Das BAFU teilt die Einschätzung der beiden Kantone, die Verhaltensentwicklung der Wölfe des Calandarudels im vorliegenden Fall als „problematisch“ einzustufen. Nachdem sich die Wölfe des Calandarudels in den Jahren 2011 bis 2013 gegenüber Menschen mehrheitlich scheu verhielten, wurden ab dem Jahr 2014 vermehrt auffällige und unerwünschte Verhaltensweisen festgestellt, sowie im Jahr 2015 auch problematisches Verhalten. Die Wölfe hielten sich zunehmend in der Nähe von Siedlungen auf und zeigten eindeutig eine abnehmende Scheu gegenüber Menschen und Fahrzeugen. Dabei flüchteten sie kaum, näherten sich den Menschen und blieben auch durch Zurufe unbeeindruckt. Dieses wenig scheue Verhalten ist der Beginn einer ungünstigen Entwicklung. Es gilt zu verhindern, dass sich daraus ein aggressives Verhalten gegenüber Menschen entwickelt. Dies wird auch von internationalen Wolfsexperten gefordert, welche
den Staaten mit Wolfspräsenz empfehlen, wenig scheue oder den Menschen gegenüber aggressiv auftretende Wölfe aus der Population zu entfernen.

Die entsprechende Verfügung des Volkswirtschaftsdepartementes ist im Amtsblatt veröffentlicht.

Quelle: ANJF St.Gallen

St. Gallen und Graubünden beantragen Abschuss von Wölfen

Das Wolfsrudel im Calandagebiet verhält sich zunehmend problematisch. Damit die Wölfe ihre Scheu vor dem Menschen wieder zurückerlangen, sollen zwei Tiere aus dem Rudel entfernt werden. Die Kantone Graubünden und St.Gallen beantragen dafür beim BAFU eine Abschussbewilligung.

Seit 2012 lebt im Gebiet des Calanda-Ringelspitz-Massivs das erste Wolfsrudel der Schweiz. Die Sichtungen und das Verhalten der Wölfe im Streifgebiet wurden von Mitarbeitern der zuständigen Ämter der Kantone Graubünden und St.Gallen laufend protokolliert und bewertet.

Problematisches Verhalten
Bisher sind noch keine direkten gefährlichen Situationen für Menschen aufgetreten. In den vergangenen Monaten kam es jedoch immer häufiger zu nahen Begegnungen zwischen Menschen und Wölfen in oder um Siedlungen. Einzelne oder mehrere Wölfe drangen bis an Stalltore, Freilaufgehege oder Gebäude vor und liessen sich nur noch widerwillig vertreiben. Das Rudelverhalten wurde nach mehreren Vorkommnissen als problematisch eingestuft.

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, sollen diesen Winter zwei Tiere aus dem Calanda-Rudel geschossen werden. Die Kantone Graubünden und St.Gallen haben ein entsprechendes Gesuch beim zuständigen Bundesamt für Umwelt BAFU eingereicht. Die Abschüsse zielen darauf ab, eine Verhaltensänderung zu erwirken. Nur wenn die Wölfe wieder scheuer werden, wird ein Zusammenleben dieser Grossraubtiere in der Kulturlandschaft Schweiz auch in Zukunft möglich sein.

Rechtliche Grundlagen vorhanden
Mit der Revision der eidgenössischen Jagdverordnung hat der Bund im Sommer 2015 die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen geschaffen. Rechtliche Voraussetzung für einen Eingriff sind eine nachgewiesene Reproduktion im laufenden Jahr und das wiederholte Auftreten von Wölfen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Siedlungen, verbunden mit geringer Scheu gegenüber Menschen.

Quelle: Staatskanzlei Kanton St. Gallen

Verbot statt Subventionen für Stacheldraht

Stacheldraht

Es ist immer wieder ein grosses Ärgernis: Mensch, Nutz- und Wildtiere verletzen sich an den Stacheldraht-Zäunen. Doch der Stacheldraht ist nach wie vor in vielen Kantonen erlaubt und wird sogar wie im Kanton Bern noch subventioniert.

Der Bund hat zwar die Stacheldrahtzäune für La­ma- und Pferdegehege verboten. Doch der Tierschutz schreibt: «Auch Kühe, Kälber, Schafe und Ziegen können sich schwere Verletzungen zuziehen. Wildtiere gehen oft qualvoll ein.»

Im Kanton Graubünden haben die meisten Gemeinden gehandelt: Sie haben Stacheldrahtzäune generell verboten. Viele Kantone zahlen zwar wie der Kanton Bern Subventionen für Weidezäune mit Holzpfählen – aber ausdrücklich nur, wenn kein Stacheldraht gespannt wird. So zum Beispiel die Kantone in der Zentralschweiz sowie St. Gallen, Schaffhausen und Zürich.

Bewilligt hat die Subventionen für die «Weide­infrastruktur aus Holz» das Bundesamt für Landwirtschaft. Und zwar im Wissen darum, dass im Kanton Bern damit auch Stacheldrahtzäune gemeint sind. Das Bundesamt sagt: Der Kanton Bern schaffe damit keinen Anreiz für Stacheldrahtzäune. Die fortschrittlicheren Kantone schaf­fen allerdings einen Anreiz dafür, dass die Bauern den Stacheldraht entfernen.

Bund und Kantone entrichten den Bauern eine neue Art von Direktzahlungen: Der K-Tipp hat im Februar aufgezeigt, dass Bauern in gewissen Regionen der Schweiz Subventionen für Tümpel, Totholz, Asthaufen und Findlinge erhalten.

Nachdem in den vergangenen Jahren die gesetzlichen Auflagen an eine tiergerechte Haltung, etc. massiv verschärft wurden, ist es nun höchste Zeit, dass der Stacheldraht durch Bund und Kantone verboten wird und unsere Weiden und Wanderwege endgültig von diesem Stacheldraht befreit werden.

Jagdhund fit

Ist der Jagdhund fit für die Herbstjagd?

Endlich ist es wieder soweit: die Herbstjagd beginnt! Die Vorbereitungen sind getroffen, die Stände sind eingerichtet, die Schiesstrainings sind erfolgreich absolviert worden und die Gäste sind eingeladen. Nun kann es los gehen! Doch wie sieht es mit unseren Jagdhunden aus? Ist der Jagdhund bereit und fit für die Herbstjagd?

Auch bei Jagdhunden gilt: Nach der Jagdsaison ist vor der Jagdsaison. Auch aus diesem Grund ist es wichtig, den Jagdhund auch zwischen der Saison fit und trainiert zu halten. Eine stabile Grundfitness über das ganze Jahr hinweg fördert die Gesundheit des Hundes und sorgt dafür, dass er auch gestärkt in die neue Saison besser starten kann.

Während der jagdlosen Zeit haben viele berufstätige Jäger das Problem, nicht genügend Zeit zu haben, um sich um ihren vierbeinigen Jagdkameraden zu kümmern. Spaziergänge und kurze Spieleinheiten zuhause im Garten schaden zwar nicht, sind aber keine wirkliche Beschäftigung für einen ausgebildeten Jagdhund. Auch ausgebildete Jagdhunde müssen im Training bleiben, um ihre guten Fähigkeiten zu erhalten. Oftmals wird der Jagdhund in der jagdruhenden Zeit sträflich vernachlässigt und die notwendige Bindung zwischen Hundehalter und Jagdhund geht gänzlich verloren. Zu Beginn der Herbstjagd erwartet dann der Hundehalter absolute Höchstleistungen von seinem Jagdkamerad. Die Realität sieht oftmals ganz anders aus: der Hund hat nur wenig Lust am jagdlichen Geschehen und der Wille zum Hundehalter zurückzukehren hält sich auch in Grenzen.

Während der Jagdzeit muss darauf geachtet werden, dass der Hund angemessen  kalorische Nahrung zu fressen bekommt. Nach der Jagdsaison sollte die grosse Menge an Energie natürlich wieder zurückgeschraubt werden, damit der Hund nicht Gefahr läuft, Übergewicht zu entwickeln.

Genügend Bewegung ist einer der wichtigsten Faktoren im Leben eines Jagdhundes. Ausserhalb der Jagdsaison sorgt eine gute Fitness dabei für eine gesunde physische Kondition. Eine jagdliche Nähe sollte dabei immer beibehalten werden. Damit das erlernte erhalten bleibt, reichen ein paar Minuten pro Woche, um die jagdlichen Kommandos ins Gedächtnis zurück zu rufen.